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AGB Mitgliedschaft

1. Leistungsumfang
Das Fitnessstudio gewährt dem Nutzer/der Nutzerin während der offiziellen
Öffnungszeiten im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung die
gemeinschaftliche Mitbenutzung im Rahmen des zum Zeitpunks des
Vertragsabschlusses vorliegenden und vertraglich vereinbarten
Leistungsumfangs.

2. Mitgliedskarte
Der Nutzer/die Nutzerin erhält zur offiziellen Eröffnung eine Mitgliedskarte, die
ihm/ihr den Zugang zum Fitnessstudio und ggf. etwaigen Zusatzleistungen
ermöglicht. Die Mitgliedskarte darf ausschließlich vom Mitglied oder dem
vertraglichen Nutzer höchstpersönlich Verwendung finden. Eine Nutzung
durch Dritte oder eine Überlassung der Nutzung ist untersagt. Die
Mitgliedskarte ist stets vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu bewahren und
bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an das Fitnessstudio
zurückzugeben. Der Verlust der Mitgliedskarte ist unverzüglich zu melden. Für
eine Ersatzkarte wird eine Aufwandsgebühr von 29€ fällig.

3. Zahlung
3.1 Zur Abwicklung der Zahlungen erteilt das Mitglied dem Fitnessstudio und
seinen etwaigen Zahlungsdienstleistern ein SEPA-Mandat.
3.2 Gerät das Mitglied mit mindestens 10 Wochenbeiträgen in Verzug werden
die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit fällig. Dies berührt
anderweitige Ansprüche aus Zahlungsverzug nicht.
3.3 Bei Entzug des SEPA-Mandats wird der Jahresbeitrag abzüglich der
bereits eingezogenen Zahlungen fällig.

4. Kündigung
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist unter Einhaltung der vereinbarten
Kündigungsfristen jederzeit ordentlich möglich. Maßgeblich für die Einhaltung
der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärung an der
Betriebsstätte (Fenris GmbH, Bahnhofstraße 24-26, 69245 Bammental). Das
Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung
bedarf der Textform.

5. Hausordnung
Das Fitnessstudio ist berechtigt, eine für den Nutzer/die Nutzerin verbindliche
Hausordnung aufzustellen. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit
dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs des Fitnessstudios, der
Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung erforderlich ist,
Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

6. Haftung
Das Fitnessstudio haftet nur im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie
im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Erreichung des
Vertragszweckes überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das
Mitglied regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Im Falle der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten im Rahmen leichter Fahrlässigkeit ist die
Haftung des Fitnessstudios auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Die vorangehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht
im Falle einer schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der
Gesundheit.

7. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft und die hiermit erworbenen Nutzungsrechte des
Nutzers/der Nutzerin stehen ausschließlich dem Nutzer/der Nutzerin selbst zu
und sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der vollständigen
Mitgliedschaft im Gesamten auf einen Dritten bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Fitnessstudios.

8. Streitbeilegungsverfahren
Das Fitnessstudio ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen und nimmt an einem
solchen Verfahren nicht teil.

9. Datenschutz
Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen dem Fitnessstudio und dem
Nutzer/der Nutzerin verarbeitet das Fitnessstudio als datenschutzrechtlich
Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) die zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung und
Vertragsbeendigung erforderlichen personenbezogenen Daten der Nutzer. Bei
erteilter Einwilligung des Nutzers/der Nutzerin zur werblichen Ansprache
verarbeitet das Fitnessstudio die Nutzerdaten ausgehend von dieser
Einwilligung auch zum Zweck der werblichen Ansprache. Sämtliche
personenbezogenen Daten der Mitglieder werden ausschließlich im Einklang
mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO,
verarbeitet. Weitergehende Informationen zu Datenverarbeitung und
Datenschutz können der Datenschutzerklärung des Fitnessstudios
entnommen werden.

10.Änderungen dieser AGB
Das Fitnessstudio ist berechtigt, sollte dies durch Gesetzes- und
Rechtssprechungsänderungen oder wesentliche Änderungen der zugrunde
liegenden Rahmenbedingungen erforderlich werden, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten, mit
Wirkung für die Zukunft zu ändern. Jegliche Änderung wird dem Nutzer/der
Nutzerin vom Fitnessstudio mindestens sechs Wochen vor dem
beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderung
gilt als angenommen, wenn der Nutzer/die Nutzerin nicht bis zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens in Textform Widerspruch einlegt. Die Mitteilung der
Änderung weist auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hin.

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